Betreuungsformen
Von 8:00 Uhr bis 11:50 Uhr nehmen die Kinder am Unterricht der Schule teil. Im Anschluss bzw. nach Unterrichtsende übernimmt die Betreuung geschultes Personal des Ganztages.
„Bismittagbetreuung“
Die Betreuung der Kinder findet von Montag bis Freitag in der Zeit von 11:50 bis 13:00 Uhr statt und ist den Kindern der ersten bis dritten Klasse vorbehalten.
Nach dem Unterricht benötigen die Kinder eine Phase der Entspannung. Daher wird die gemeinsame Zeit für Gesellschaftsspiele, Malen, Basteln und Freispiel an der frischen Luft genutzt. Hier werden die soziale Kompetenz, Kreativität, Fantasie sowie der natürliche Bewegungsdrang der Kinder gefördert.
Die Kinder nehmen kein gemeinsames Mittagessen ein und erledigen ihre Hausaufgaben zu Hause.
Fährt Ihr Kind mit dem Bus, wird es von unseren Betreuern*innen passend geschickt.
Ansonsten verlässt Ihr Kind die Betreuung um 13 Uhr selbständig am Ausgang der Turnhalle.
Die gewünschte Entlasszeit für Ihr Kind ist schriftlich festzuhalten.
Bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Krankheitsfall) geben Sie uns bitte schnellstmöglich bis spätestens 11.30 Uhr per Telefon, I-Serv oder Mail Bescheid.
Offener Ganztag
Die Betreuung der Kinder beginnt nach Unterrichtsende, frühestens somit um 11:50 Uhr und endet maximal um 16:00 Uhr.
Der Gesetzgeber sieht eine tägliche Betreuung bis mindestens 15 Uhr vor.
Es besteht die Möglichkeit der „regelmäßigen“ sowie „spontanen“ Freistellung.
Freistellungen:
Eltern können für ihr Kind
-maximal zwei regelmäßige Freistellungen pro Woche (z.B. für Sport, Therapien ..)
-sowie drei spontane Freistellungen (z.B. für Arzttermine, Kindergeburtstage ..) pro Monat beantragen.
Beide Freistellungsmöglichkeiten müssen durch die Schulleitung genehmigt werden.
Folgende Entlasszeiten des Ganztages gelten von Montag bis Freitag:
Ihr Kind
– bleibt bis 15:00 Uhr oder 16:00 Uhr und verlässt dann selbständig den Ganztag.
– fährt um 14:56 Uhr/15:56 Uhr mit dem Bus und wird von unseren Betreuern*innen passend geschickt.
Die gewünschten Abholzeiten für Ihr Kind sind schriftlich festzuhalten.
Bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Krankheitsfall) geben Sie uns bitte schnellstmöglich bis spätestens 11.30 Uhr per Telefon, I-Serv oder Mail Bescheid.
- Betreuungsvertrag
Grundlage beider Betreuungsformen ist ein Vertrag, der zwischen den Eltern und der Stadt Hamm abgeschlossen wird.