Betreuungsformen

Von 8:00 Uhr bis 11:50 Uhr nimmt Ihr Kind am Unterricht der Schule teil. Im Anschluss bzw. nach Unterrichtsende übernimmt die Betreuung geschultes Personal des Ganztages.

„Bismittagbetreuung

Die Betreuung Ihrer Kinder findet von Montag bis Freitag in der Zeit von 11:50 – 13:00 Uhr statt und ist den Kindern der ersten bis dritten Klasse vorbehalten.

Nach dem Unterricht benötigen Ihre Kinder eine Phase der Entspannung. Daher verzichten wir auf die Erledigung von Hausaufgaben und geben ihnen Raum für das Freispiel. Hier werden die soziale Kompetenz, verschiedene Fertigkeiten der Kreativität, Fantasie sowie der natürliche Bewegungsdrang der Kinder gefördert.

„Offener Ganztag“

Die Betreuung Ihrer Kinder beginnt nach Unterrichtsende, frühestens somit um 11:50 Uhr und endet maximal um 16:00 Uhr.
Der Gesetzgeber sieht eine tägliche Betreuung bis mindestens 15 Uhr vor.
Es besteht die Möglichkeit der „regelmäßigen“ sowie „spontanen“ Freistellung.

Freistellungen:

Sie können für Ihr Kind
-maximal zwei regelmäßige Freistellungen pro Woche (z.B. für Sport, Therapien ..)
-sowie drei spontane Freistellungen (z.B. für Arzttermine, Kindergeburtstage ..) pro Monat beantragen.
Beide Freistellungsmöglichkeiten müssen durch die Schulleitung genehmigt werden.

Die Antragsformulare sind untern zu finden.

Folgende Entlass-Zeiten der OGS gelten von Montag bis Freitag:

Ihr Kind


– bleibt bis 15:00 Uhr oder 16:00 Uhr und verlässt dann selbständig den Ganztag.

– fährt um 14:56 Uhr / 15:56 Uhr mit dem Bus und wird von unseren Betreuern passend geschickt.

Die gewünschten Abholzeiten für Ihr Kind sind schriftlich festzuhalten.

Betreuungsvertrag

Grundlage beider Betreuungsformen ist ein Vertrag, der zwischen Ihnen als Eltern und der Stadt Hamm abgeschlossen wird.