Förderverein

Der Förderverein

Unser „Förderverein der Hellwegschule e.V.“ wurde 2001 gegründet. Unsere Arbeit lässt sich am einfachsten wie folgt beschreiben: 

Wir wollen zum einen schnell und unbürokratisch unserer Schule dort helfen und unterstützen, wo keine bzw. nicht ausreichende öffentliche Mittel des Schulträgers zur Verfügung stehen. Außerdem ist es uns wichtig, ein kreatives Miteinander an unserer Schule zu fördern. 

Denn eines ist uns „helfenden Händen“ klar: Unsere Kids sind es uns wert! 

Der aktuelle Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

1. Vorsitzender: Matthias Bußmeier

2. Vorsitzender: Sebastian Münchow

Schriftführerin: Eva Löffler

Schatzmeisterin: Kirstin Matthieu

Beisitzer: Alina Mast, Diana Mika, Thomas Grieper, Jürgen Lethaus, 

Mitglied werden und unsere Idee dauerhaft unterstützen

Jeder kann Mitglied des Fördervereins werden: Eltern, Lehrer, Freunde und Gönner. 

Unser Mitgliedsbeitrag liegt aktuell bei 15 Euro pro Jahr. 

Wer möchte, kann uns aber gerne auch mit einem freiwilligen und höheren Betrag unterstützen (Lastschrifteinzugsverfahren). 

Einfach Anmeldeformular downloaden, ausfüllen und an die Mail-Adresse foerderverein.hellwegschule@gmail.com senden. Alternativ kann das Anmeldeformular auch bei der Klassenleitung abgeben

werden.

Unterstützen Sie uns mit Spenden

Sie möchten unsere Idee unterstützen, aber kein Mitglied werden! Dann spenden Sie doch bitte für bestimmte Projekte.

Konto-Inhaber: Förderverein der Hellwegschule e.V.

Bank: Volksbank

IBAN: DE85 4416 0014 1318 5403 00

Einblick in unsere Projektarbeit

  • regelmäßige Durchführung von Kinonachmittagen für unsere Kids
  • nach langer Corona-Durststrecke organisierten wir ein Sommerfest für unsere Schule
  • regelmäßige Förderung von kulturellen Veranstaltungen wie das Präventionsprojekt „Mein Körper gehört mir“ oder zur musikalischen Förderung den „Trommelzauber“
  • sommerliche Abkühlung durch den Eiswagen der Eis-Oase
  • Nikolauspräsente oder St. Martinsbretzeln für unsere Kinder

Aktuelle Planungen

  • Farbliche Neugestaltung des Schulhofes, und
  • Realisierung eines neuen Klettergerüstes auf unserem Schul-Gelände 

Es gibt immer viel zu tun! 

Natürlich freuen wir uns über jede weitere helfende Hand! Wenn Sie also Lust haben und sich aktiv bei Veranstaltungen einbringen und Feste mit vorbereiten möchten, dann melden Sie sich bitte bei uns. Sie werden sehen, dass es gemeinsam auch sehr viel Spaß macht! 

Und nun der langweilige, aber sehr wichtige Part:

Hinweise zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beim Förderverein der Hellwegschule e.V.

Wer erhebt welche Daten zu welchem Zweck?

Personenbezogene Daten werden bei Eingehen eines Mitgliedsantrages vom Förderverein im Rahmen der Mitgliederverwaltung sowie des Beitragseinzuges auf Basis des Artikel 6 Abs. 1 DSGVO zur Erfüllung des Satzungszweckes (Förderung) verarbeitet. Je Vereinsmitglied werden Name, Vorname, Anschrift, Bankverbindung erhoben. Bei Einzelspender werden unabhängig von seiner eventuellen Vereinsmitgliedschaft, die von ihm mit seiner Spende gelieferten Daten erhoben (in der Regel Name und Vorname, bei Banküberweisung eventuell die Bankverbindung).

Wie werden diese Daten erhoben?

Bei Vereinsmitgliedern werden die Daten durch den Mitgliedsantrag erhoben. Bei Einzelspendern erhalten wir die Daten durch Angabe des Spenders oder durch Angaben zur Kontobewegung.

Wie werden die Daten verarbeitet und ggf. weitergegeben?

Bei Vereinsmitgliedern werden die Daten zur Mitgliederverwaltung und zum Beitragseinzug verwandt. Bei Einzelspendern werden die Daten zur eventuellen Ausstellung einer Spendenbescheinigung verwandt. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im Rahmen des Beitragseinzuges nur an das beauftragte Kreditinstitut.

Wie lange werden die Daten gespeichert? Wann werden die Daten gelöscht?

Die Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert, ggf. im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten gelöscht. Es sei denn, gesetzliche Verpflichtungen verlangen eine abweichende Speicherdauer.

Der Vorstand verpflichtet sich zur Vertraulichkeit gemäß den jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Informationspflichten

Nach Artikel 13 und 14 der DSGVO sind die betroffenen Personen über bestimmte Sachverhalte zu informieren.

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Beim Auskunfts- und beim Löschungsrecht gelten die §§ 34 und 35 BDSG. Es besteht ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG).

Diese Informationspflicht erfolgt auch durch die Veröffentlichung dieser Unterlage auf der Homepage der Hellwegschule Hamm, sowie durch Anlage zum Aufnahmeantrag.

Widerruf

Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden. Ein Widerruf berührt die Zulässigkeit einer auf Grund der Einwilligung bis zum Widerruf vorgenommenen Verarbeitung nicht.

Einwilligung des von der Datenerhebung Betroffenen

Bei Neumitgliedern erfolgt die Einwilligung durch Unterzeichnung des Mitgliedsantrages. In allen anderen Fällen werden dem Förderverein die Daten durch den Betroffenen und somit durch seine Veranlassung übermittelt.

Entsprechend der unter „Informationspflichten“ aufgeführten Verfahren werden die Betroffenen über ihre Widerrufsmöglichkeiten, über ihre Rechte sowie über Zweck und Art der Datenverwendung hingewiesen, so dass die Einwilligung dahingehend ihre Wirksamkeit behält.

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

– die Mitgliederverwaltung

– der Beitragseinzug

– die Bearbeitung von Förderanträgen

– das Ausstellen von Spendenbescheinigungen.

Der Förderverein beschäftigt keine Mitarbeiter, er erhebt keine besonderen Kategorien von Daten, er verarbeitet die Daten nur gelegentlich. Somit werden keine Verzeichnisse über die Verarbeitungstätigkeiten angelegt.

Datenschutzbeauftragter

Lt. den aktuellen gesetzlichen Vorgaben ist kein Datenschutzbeauftragter zu benennen und wurde daher auch nicht benannt.

Auf die Rechte der Betroffenen reagieren

Die DSGVO sieht verschiedene Auskunftsrechte der Betroffenen vor (vgl. „Informationspflichten“). Der Förderverein stellt sicher, dass innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Eingang eines solchen

Auskunftsantrages, die gesetzlichen geforderten Informationen der betroffenen Person übermittelt werden.

Verträge mit Auftragsverarbeitern

 Solche liegen beim Förderverein – mit Ausnahme des beauftragten Kreditinstitutes zum Einzug des Mitgliedsbeitrages – nicht vor.