Liebe Eltern,
die heute an uns versandte Schulmail des Ministeriums enthält folgenden, für
die Grundschulen relevanten, Inhalt:
„In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre
Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung
Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins
Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-
Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick
auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll. ….
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische
Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen
und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals
praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch
für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7.
und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die
unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.“
Dies bedeutet für die Schüler*innen der Hellwegschule:
- Sie können ab Montag, den 14.12.20, zuhause am Distanzunterricht
teilnehmen. Die Lehrerinnen werden zu den Kindern, die nicht in die Schule kommen, über iServ Kontakt aufnehmen, sie mit Aufgaben versorgen und sie darüber informieren, wie und bis wann die bearbeiteten Aufgaben an die Lehrerinnen zurück gegeben werden sollen. Es besteht Schulpflicht, daher
gehört es zu den Pflichten der Kinder, auch aus der Distanz ihre Aufgaben zu
bearbeiten. Die Arbeiten, die im Distanzunterricht aufgegeben werden, sind
verpflichtend und werden zur Notenfindung beitragen.
Kinder, die nicht am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen, werden auch
im Nachmittagsbereich nicht betreut.
Für die Eltern der Kinder, die nicht in die Schule kommen, bedeutet dies:
o Sie schreiben der Schulleiterin, Tanja Pfützner, bis Sonntag, den
13.12.2020, 14:00 Uhr, über iServ oder an die Adresse:
t.pfuetzner@grhe.schulen-hamm.de eine Email mit folgendem Inhalt:
Mein Kind ____ nimmt ab _ am
Distanzunterricht der Hellwegschule teil und wird daher die Schule
nicht besuchen.
Datum: ____
o Eltern deren Kinder in der Woche vom 14. bis 18.12.2020 ganz
normal zur Schule gehen sollen, also am Präsenzunterricht
teilnehmen, unternehmen nichts. Sie schicken Ihre Kinder Montag wie
gewohnt zur Schule. Es wird Unterricht nach Stundenplan erteilt. - Am 7. und 8. Januar 2021 findet kein Unterricht statt. Nach jetzigem Stand
wird eine Notbetreuung eingerichtet. Dafür benutzen Sie bitte das Formular
aus dem Anhang. Wenn Sie also für einen oder beide Tage für Ihr Kind eine
Notbetreuung im Rahmen des normalen Stundenplans benötigen, füllen Sie
dieses Formular dementsprechend aus und senden Sie es der Schule per
Post oder Email bis zum 17.12.20 zu. Gerne können Sie es auch in den
Briefkasten vor der Schule werfen. Sollte Ihr Kind in der OGS oder
Bismittagbetreuung angemeldet sein, gilt das Formular ebenso für diese
beiden Betreuungsformen, denn voraussichtlich finden beide im Mittags-
/Nachmittagsbereich statt.
Sollten Sie noch Fragen haben, die ich nicht mit diesem Schreiben beantworten
konnte, melden Sie sich bitte per Email bei mir. (t.pfuetzner@grhe.schulen-hamm.de
oder iServ).
Alle Angaben, die ich Ihnen in diesem Schreiben gemacht habe, gelten nur
voraussichtlich. Noch lässt sich nicht absehen, ob Dinge pandemiebedingt geändert
werden müssen. Wir werden Sie über iServ und die Homepage informieren, wenn
sich Änderungen ergeben sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Pfützner Hamm, 11.12.2020, 18:00 Uhr
Rektorin
Der Antrag für die Notbetreuung muss bis spätestens 17.12.2020 für die Planung in der Schule eingegangen sein. Danke für Ihr Verständnis.