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Corona

Aussetzen der Präsenzpflicht

Liebe Eltern,
das Land NRW hat in Teilen nicht die gleichen schulischen Regelungen und Vorgaben für den aktuellen Schulbesuch wie andere Bundesländer. Da wir viele Rückfragen bezüglich der Regelungen zu Schulpflicht, Distanz- und Präsenzunterricht haben, hier noch einmal die Regelung für NRW:
 Die Schulzeit endet in diesem Jahr am 18.12.20.
 Vom 14. bis 18.12.20 können Eltern entscheiden, ob ihr Kind die Schulpflicht durch den Präsenzunterricht (in der Schule) oder den Distanzunterricht (zuhause) erfüllt.

  • Entscheiden sich Eltern für den Distanzunterricht, ist dies der Schulleitung anzuzeigen (Email an Tanja Pfützner über iServ oder t.pfuetzner@grhe.schulen-hamm.de, mit Namen des Kindes, Datum des Beginns).) Es ist kein Wechsel vom Distanzunterricht zurück in den Präsenzunterricht möglich.
    Der 20. und 21.12.20 sind unterrichtsfreie Tage für alle Schülerinnen (sozusagen eine Verlängerung der Weihnachtsferien). Hierfür müssen Sie nichts unternehmen. Der 07. und 08.01.2021 sind unterrichtsfreie Tage für alle Schülerinnen. Sollten Sie hier eine Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, melden Sie dies bitte mit dem anhängenden Formular für Ihr Kind an. Abgabefrist für die Anmeldung des Notbetreuungsbedarfes am 07. und 08.01.21 ist Donnerstag, der 17.12.20. Sie können das Formular ausgefüllt per Email (s.o.), per Post oder persönlich (Briefkasten vor dem Haupteingang) einreichen.
    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information die Unsicherheiten nehmen zu können.
    Die Schulleitung