Kategorie: Corona
Wechselunterricht
Liebe Eltern,
Informationen zum Wechselunterricht ab 22.02.2021 an der Hellwegschule wurden Ihnen per Mail auf IServ zugeschickt.
Die Schulleitung
Distanzunterricht- Langeweile?
Liebe Eltern,
ihr Kind ist mit den Aufgaben schon fertig? Sie wissen gar nicht mehr was sie noch machen sollen?
Hier finden Sie tolle Seiten zum Stöbern mit viel Material und Ideen für die Stunden zu Hause.
Liebe Eltern,
für die Beantragung des Kinderkrankengeldes während der aktuellen Schulschließung benötigen Sie eine Bescheinigung der Schule. Das hierfür erforderliche Formular liegt den Schulen noch nicht vor.
Bitte schreiben Sie eine Email an das Sekretariat der Hellwegschule hellwegschule@grhe.schulen-hamm.de und melden Sie Ihren Bedarf an, indem Sie
- den Namen und
- das Geburtsdatum Ihres Kindes sowie
- die von Ihrem Kind besuchte Klasse der Hellwegschule und
- den Zeitraum, für den Sie die Bescheinigung benötigen
nennen.
Sobald wir über das einheitliche Formular der Stadt Hamm verfügen, wird es Ihnen per Post von uns zugestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
Elternbrief Distanzunterricht ab 11.01.21
Hamm, 08.01.2021
Liebe Eltern der Hellwegschule,
nach der Entscheidung der Landesregierung NRW findet vom 11.01. bis voraussichtlich 31.01.21 der Unterricht im Distanzunterricht statt. Das bedeutet, dass in der Schule kein Präsenzunterricht erteilt wird. Alle Informationen zu den Regularien an unserer Schule haben wir Ihnen, als Eltern eines Schulkindes der Hellwegschule, am 07.01.21 über den Schulserver iServ an die Emailadresse Ihres Kindes geschickt.
Das Landesministerium bat darum, Sie als Eltern darüber zu informieren, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt und erweitert wird. Sollten Sie die Notbetreuung in der Schule trotzdem in Anspruch nehmen wollen/müssen, finden Sie das erforderliche Formular hier und als Anhang in der o.g. Email. Laut Landesvorgabe findet kein Unterricht während der Notbetreuung statt.
Sollten sie Fragen bezüglich des Distanzunterrichtes an der Hellwegschule haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrer*innen oder die Schulleitung hellwegschule@grhe.schulen-hamm.de.
Die Schulleitung
Geschützt: Ein Schultag im Dezember 2020
Aussetzen der Präsenzpflicht
Liebe Eltern,
das Land NRW hat in Teilen nicht die gleichen schulischen Regelungen und Vorgaben für den aktuellen Schulbesuch wie andere Bundesländer. Da wir viele Rückfragen bezüglich der Regelungen zu Schulpflicht, Distanz- und Präsenzunterricht haben, hier noch einmal die Regelung für NRW:
Die Schulzeit endet in diesem Jahr am 18.12.20.
Vom 14. bis 18.12.20 können Eltern entscheiden, ob ihr Kind die Schulpflicht durch den Präsenzunterricht (in der Schule) oder den Distanzunterricht (zuhause) erfüllt.
- Entscheiden sich Eltern für den Distanzunterricht, ist dies der Schulleitung anzuzeigen (Email an Tanja Pfützner über iServ oder t.pfuetzner@grhe.schulen-hamm.de, mit Namen des Kindes, Datum des Beginns).) Es ist kein Wechsel vom Distanzunterricht zurück in den Präsenzunterricht möglich.
Der 20. und 21.12.20 sind unterrichtsfreie Tage für alle Schülerinnen (sozusagen eine Verlängerung der Weihnachtsferien). Hierfür müssen Sie nichts unternehmen. Der 07. und 08.01.2021 sind unterrichtsfreie Tage für alle Schülerinnen. Sollten Sie hier eine Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, melden Sie dies bitte mit dem anhängenden Formular für Ihr Kind an. Abgabefrist für die Anmeldung des Notbetreuungsbedarfes am 07. und 08.01.21 ist Donnerstag, der 17.12.20. Sie können das Formular ausgefüllt per Email (s.o.), per Post oder persönlich (Briefkasten vor dem Haupteingang) einreichen.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information die Unsicherheiten nehmen zu können.
Die Schulleitung
Liebe Eltern,
alle aktuellen Formulare und Informationen, z.B. bezüglich der Ferien und der unterrichtsfreien Tage (Notbetreuung, coronabedingten Anmeldungen und Abmeldungen), werden Ihnen über IServ zugeschickt. Wir nutzen IServ zur Kommunikation, um Ihnen Datensicherheit zu garantieren. Sollten Sie in der Nutzung des Account Ihres Kindes Probleme haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Klassenlehrer*innen.
Die Schulleitung
Liebe Eltern,
die heute an uns versandte Schulmail des Ministeriums enthält folgenden, für
die Grundschulen relevanten, Inhalt:
„In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre
Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung
Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins
Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-
Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick
auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll. ….
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische
Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen
und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals
praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch
für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7.
und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die
unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.“
Dies bedeutet für die Schüler*innen der Hellwegschule:
- Sie können ab Montag, den 14.12.20, zuhause am Distanzunterricht
teilnehmen. Die Lehrerinnen werden zu den Kindern, die nicht in die Schule kommen, über iServ Kontakt aufnehmen, sie mit Aufgaben versorgen und sie darüber informieren, wie und bis wann die bearbeiteten Aufgaben an die Lehrerinnen zurück gegeben werden sollen. Es besteht Schulpflicht, daher
gehört es zu den Pflichten der Kinder, auch aus der Distanz ihre Aufgaben zu
bearbeiten. Die Arbeiten, die im Distanzunterricht aufgegeben werden, sind
verpflichtend und werden zur Notenfindung beitragen.
Kinder, die nicht am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen, werden auch
im Nachmittagsbereich nicht betreut.
Für die Eltern der Kinder, die nicht in die Schule kommen, bedeutet dies:
o Sie schreiben der Schulleiterin, Tanja Pfützner, bis Sonntag, den
13.12.2020, 14:00 Uhr, über iServ oder an die Adresse:
t.pfuetzner@grhe.schulen-hamm.de eine Email mit folgendem Inhalt:
Mein Kind ____ nimmt ab _ am
Distanzunterricht der Hellwegschule teil und wird daher die Schule
nicht besuchen.
Datum: ____
o Eltern deren Kinder in der Woche vom 14. bis 18.12.2020 ganz
normal zur Schule gehen sollen, also am Präsenzunterricht
teilnehmen, unternehmen nichts. Sie schicken Ihre Kinder Montag wie
gewohnt zur Schule. Es wird Unterricht nach Stundenplan erteilt. - Am 7. und 8. Januar 2021 findet kein Unterricht statt. Nach jetzigem Stand
wird eine Notbetreuung eingerichtet. Dafür benutzen Sie bitte das Formular
aus dem Anhang. Wenn Sie also für einen oder beide Tage für Ihr Kind eine
Notbetreuung im Rahmen des normalen Stundenplans benötigen, füllen Sie
dieses Formular dementsprechend aus und senden Sie es der Schule per
Post oder Email bis zum 17.12.20 zu. Gerne können Sie es auch in den
Briefkasten vor der Schule werfen. Sollte Ihr Kind in der OGS oder
Bismittagbetreuung angemeldet sein, gilt das Formular ebenso für diese
beiden Betreuungsformen, denn voraussichtlich finden beide im Mittags-
/Nachmittagsbereich statt.
Sollten Sie noch Fragen haben, die ich nicht mit diesem Schreiben beantworten
konnte, melden Sie sich bitte per Email bei mir. (t.pfuetzner@grhe.schulen-hamm.de
oder iServ).
Alle Angaben, die ich Ihnen in diesem Schreiben gemacht habe, gelten nur
voraussichtlich. Noch lässt sich nicht absehen, ob Dinge pandemiebedingt geändert
werden müssen. Wir werden Sie über iServ und die Homepage informieren, wenn
sich Änderungen ergeben sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Pfützner Hamm, 11.12.2020, 18:00 Uhr
Rektorin
Der Antrag für die Notbetreuung muss bis spätestens 17.12.2020 für die Planung in der Schule eingegangen sein. Danke für Ihr Verständnis.
FAQ Corona und Schule
Sehr geehrte Eltern,
die Stadt Hamm hat die FAQs zum Umgang mit Corona-Verdachtsfällen und Corona-Infektionen in den Schulen aktualisiert. Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen, die uns uns im Moment immer wieder beschäftigen.